Rechtsprechung
VGH Bayern, 05.05.2006 - 1 BV 02.1928 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Stellplatz für einen Reisebus unmittelbar an der Grundstücksgrenze; Voraussetzungen für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung; Gebot der Rücksichtnahme für einen nur geduldeten Betrieb; Erhebliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks durch Abgase und das ...
- Judicialis
VwGO § 161 Abs. 2; ; BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; ; BImSchG § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BImSchG § 24 Satz 1; ; BayBO Art. 82 Satz 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 14.05.2002 - M 1 K 01.1796
- VGH Bayern, 05.05.2006 - 1 BV 02.1928
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2006 - 1 BV 02.1928
Als "vorhanden" sind auch Nutzungen anzusehen, die von den Behörden seit längerem geduldet werden (BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369).Ein solches Vorhaben ist aber - unter Verletzung von Rechten des betroffenen Nachbarn - ausnahmsweise unzulässig, wenn es nicht die nach den Umständen des einzelnen Falls gebotene Rücksicht auf die benachbarte Bebauung nimmt (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369/386 f.).
- VGH Bayern, 08.07.2004 - 2 C 04.760
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2006 - 1 BV 02.1928
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 72 Nr. 1 Halbsatz 1 GKG n. F. sowie § 14 Abs. 1 Satz 1, § 13 Abs. 1 Satz 1 und 21 Abs. 1 GKG a. F. Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entspricht der Streitwert einer Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten dem Streitwert, der bei einer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für das strittige Vorhaben anzusetzen wäre (BayVGH vom 8.7.2004 - 2 C 04.760).
- OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 1 LA 239/08
Nachbarrechtliche Abwehrmöglichkeiten gegen einen Omnibusbetrieb am Ende der …
Soweit der Verwaltungsgerichtshof München in seinem Urteil vom 5. Mai 2006 (- 1 BV 02.1928 -, juris) einen Anspruch auf Einschreiten gegen das Abstellen vom Reisebussen im Innenbereich zugebilligt hat, lag dem offenbar ein anderer Sachverhalt zugrunde, nämlich das Abstellen des Busses unmittelbar an einer gemeinsamen Grundstücksgrenze, während hier die Grundstücke durch die Straße voneinander getrennt sind. - VG Augsburg, 11.07.2013 - Au 5 K 12.879
Nachbarklage; Errichtung einer Dachterrasse auf einem Flachdach-Bungalow; …
Damit verbleibt zum Schutz der Kläger allein das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme, gegen das jedoch mit der Baugenehmigung nicht verstoßen worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369; BayVGH, U.v. 5.5.2006 - 1 BV 2.1928 - juris). - VG Augsburg, 11.07.2013 - Au 5 K 12.873
Nachbarklage; Errichtung einer Dachterrasse auf einem Flachdach-Bungalow; …
Damit verbleibt zum Schutz der Kläger allein das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme, gegen das jedoch mit der Baugenehmigung nicht verstoßen worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369; BayVGH, U.v. 5.5.2006 - 1 BV 2.1928 - juris).
- VG Augsburg, 11.07.2013 - Au 5 K 12.866
Nachbarklage; Errichtung einer Dachterrasse auf einem Flachdach-Bungalow; …
Damit verbleibt zum Schutz der Kläger allein das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme, gegen das jedoch mit der Baugenehmigung nicht verstoßen worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369; BayVGH, U.v. 5.5.2006 - 1 BV 2.1928 - juris). - VG Würzburg, 16.07.2013 - W 4 K 13.201
Nachbarklage; Bauvoranfrage; Errichtung eines Wohnhauses am Ortsrand; Abgrenzung …
Das Bauvorhaben ist hier auch nicht ausnahmsweise unzulässig, weil es nicht die nach den Umständen des Einzelfalls gebotene Rücksicht auf die benachbarte Bebauung nehmen würde (vgl. BVerwG, U. v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369; BayVGH, U. v. 5.5.2006 - 1 BV 02.1928 - juris). - VG Würzburg, 31.08.2010 - W 4 K 10.229
Nachbarklage; Umbau und Sanierung einer Schule; Aufbringung eines Satteldaches …
So ist das Bauvorhaben hier auch nicht ausnahmsweise unzulässig, weil es nicht die nach den Umständen des einzelnen Falls gebotene Rücksicht auf die benachbarte Bebauung nimmt (vgl. BVerwG, U.v. 26.05.1978, IV C 9.77, BVerwGE 55, 369; BayVGH, U.v. 05.05.2006, 1 BV 2.1928). - VG Würzburg, 24.10.2013 - W 5 K 12.803
Zustellung an Rechtsvorgänger; Heilung; Nachbarklage; Rücksichtnahmegebot; …
Das Gebot der Rücksichtnahme und damit die nachbarlichen Rechte sind hiernach verletzt, wenn das Bauvorhaben und seine Nutzung die Benutzung des Nachbargrundstücks unzumutbar beeinträchtigen (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369; BayVGH, U.v. 5.5.2006 - 1 BV 02.1928 - juris). - VG Würzburg, 03.07.2012 - W 4 S 12.504
Baugenehmigung; Errichtung eines Balkons; Rücksichtnahmegebot; …
So ist das Bauvorhaben hier auch nicht ausnahmsweise unzulässig, weil es nicht die nach den Umständen des Einzelfalls gebotene Rücksicht auf die benachbarte Bebauung nehmen würde (vgl. BVerwG v. 26.05.1978 Az. IV C 9.77, BVerwGE 55, 369; BayVGH v. 05.05.2006 Az. 1 BV 02.1928 - juris). - VG Würzburg, 21.07.2010 - W 4 S 10.717
Nachbarrechtsbehelf; Einfamilienhaus mit Carport; vereinfachtes …
So ist das Bauvorhaben hier auch nicht ausnahmsweise unzulässig, weil es nicht die nach den Umständen des einzelnen Falls gebotene Rücksicht auf die benachbarte Bebauung nimmt (vgl. BVerwG, U.v. 26.05.1978, IV C 9.77, BVerwGE 55, 369; BayVGH, U.v. 05.05.2006, 1 BV 2.1928).