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   VGH Bayern, 05.05.2006 - 1 BV 02.1928   

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https://dejure.org/2006,28349
VGH Bayern, 05.05.2006 - 1 BV 02.1928 (https://dejure.org/2006,28349)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.05.2006 - 1 BV 02.1928 (https://dejure.org/2006,28349)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Mai 2006 - 1 BV 02.1928 (https://dejure.org/2006,28349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stellplatz für einen Reisebus unmittelbar an der Grundstücksgrenze; Voraussetzungen für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung; Gebot der Rücksichtnahme für einen nur geduldeten Betrieb; Erhebliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks durch Abgase und das ...

  • Judicialis

    VwGO § 161 Abs. 2; ; BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; ; BImSchG § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BImSchG § 24 Satz 1; ; BayBO Art. 82 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2006 - 1 BV 02.1928
    Als "vorhanden" sind auch Nutzungen anzusehen, die von den Behörden seit längerem geduldet werden (BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369).

    Ein solches Vorhaben ist aber - unter Verletzung von Rechten des betroffenen Nachbarn - ausnahmsweise unzulässig, wenn es nicht die nach den Umständen des einzelnen Falls gebotene Rücksicht auf die benachbarte Bebauung nimmt (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369/386 f.).

  • VGH Bayern, 08.07.2004 - 2 C 04.760
    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2006 - 1 BV 02.1928
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 72 Nr. 1 Halbsatz 1 GKG n. F. sowie § 14 Abs. 1 Satz 1, § 13 Abs. 1 Satz 1 und 21 Abs. 1 GKG a. F. Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entspricht der Streitwert einer Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten dem Streitwert, der bei einer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für das strittige Vorhaben anzusetzen wäre (BayVGH vom 8.7.2004 - 2 C 04.760).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 1 LA 239/08

    Nachbarrechtliche Abwehrmöglichkeiten gegen einen Omnibusbetrieb am Ende der

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof München in seinem Urteil vom 5. Mai 2006 (- 1 BV 02.1928 -, juris) einen Anspruch auf Einschreiten gegen das Abstellen vom Reisebussen im Innenbereich zugebilligt hat, lag dem offenbar ein anderer Sachverhalt zugrunde, nämlich das Abstellen des Busses unmittelbar an einer gemeinsamen Grundstücksgrenze, während hier die Grundstücke durch die Straße voneinander getrennt sind.
  • VG Augsburg, 11.07.2013 - Au 5 K 12.879

    Nachbarklage; Errichtung einer Dachterrasse auf einem Flachdach-Bungalow;

    Damit verbleibt zum Schutz der Kläger allein das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme, gegen das jedoch mit der Baugenehmigung nicht verstoßen worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369; BayVGH, U.v. 5.5.2006 - 1 BV 2.1928 - juris).
  • VG Augsburg, 11.07.2013 - Au 5 K 12.873

    Nachbarklage; Errichtung einer Dachterrasse auf einem Flachdach-Bungalow;

    Damit verbleibt zum Schutz der Kläger allein das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme, gegen das jedoch mit der Baugenehmigung nicht verstoßen worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369; BayVGH, U.v. 5.5.2006 - 1 BV 2.1928 - juris).
  • VG Augsburg, 11.07.2013 - Au 5 K 12.866

    Nachbarklage; Errichtung einer Dachterrasse auf einem Flachdach-Bungalow;

    Damit verbleibt zum Schutz der Kläger allein das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme, gegen das jedoch mit der Baugenehmigung nicht verstoßen worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369; BayVGH, U.v. 5.5.2006 - 1 BV 2.1928 - juris).
  • VG Würzburg, 16.07.2013 - W 4 K 13.201

    Nachbarklage; Bauvoranfrage; Errichtung eines Wohnhauses am Ortsrand; Abgrenzung

    Das Bauvorhaben ist hier auch nicht ausnahmsweise unzulässig, weil es nicht die nach den Umständen des Einzelfalls gebotene Rücksicht auf die benachbarte Bebauung nehmen würde (vgl. BVerwG, U. v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369; BayVGH, U. v. 5.5.2006 - 1 BV 02.1928 - juris).
  • VG Würzburg, 31.08.2010 - W 4 K 10.229

    Nachbarklage; Umbau und Sanierung einer Schule; Aufbringung eines Satteldaches

    So ist das Bauvorhaben hier auch nicht ausnahmsweise unzulässig, weil es nicht die nach den Umständen des einzelnen Falls gebotene Rücksicht auf die benachbarte Bebauung nimmt (vgl. BVerwG, U.v. 26.05.1978, IV C 9.77, BVerwGE 55, 369; BayVGH, U.v. 05.05.2006, 1 BV 2.1928).
  • VG Würzburg, 24.10.2013 - W 5 K 12.803

    Zustellung an Rechtsvorgänger; Heilung; Nachbarklage; Rücksichtnahmegebot;

    Das Gebot der Rücksichtnahme und damit die nachbarlichen Rechte sind hiernach verletzt, wenn das Bauvorhaben und seine Nutzung die Benutzung des Nachbargrundstücks unzumutbar beeinträchtigen (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369; BayVGH, U.v. 5.5.2006 - 1 BV 02.1928 - juris).
  • VG Würzburg, 03.07.2012 - W 4 S 12.504

    Baugenehmigung; Errichtung eines Balkons; Rücksichtnahmegebot;

    So ist das Bauvorhaben hier auch nicht ausnahmsweise unzulässig, weil es nicht die nach den Umständen des Einzelfalls gebotene Rücksicht auf die benachbarte Bebauung nehmen würde (vgl. BVerwG v. 26.05.1978 Az. IV C 9.77, BVerwGE 55, 369; BayVGH v. 05.05.2006 Az. 1 BV 02.1928 - juris).
  • VG Würzburg, 21.07.2010 - W 4 S 10.717

    Nachbarrechtsbehelf; Einfamilienhaus mit Carport; vereinfachtes

    So ist das Bauvorhaben hier auch nicht ausnahmsweise unzulässig, weil es nicht die nach den Umständen des einzelnen Falls gebotene Rücksicht auf die benachbarte Bebauung nimmt (vgl. BVerwG, U.v. 26.05.1978, IV C 9.77, BVerwGE 55, 369; BayVGH, U.v. 05.05.2006, 1 BV 2.1928).
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